Die 1. Auflage dieses neuen ZPO-Kommentars hat erfreulichen Anklang gefunden und wird auch in der Rechtsprechung schon wiederholt zitiert. Das ermutigte Herausgeber und Autoren zu einer schnellen Neuauflage, die neben der umfassenden Aktualisierung auch die Chance eröffnet, kleinere Fehler der 1.Auflage zu verbessern. Neu kommentiert ist in dieser Auflage das Unterlassungsklagengesetz. Die Kommentierungen befinden sich insgesamt auf dem Stand vom 1. März 2010.
Bereits im Vorwort zur 1.Auflage war offenbart worden, dass sich dieser Kommentar als Parallelwerk und Ergänzung zum BGB-Kommentar »Prütting/Wegen/Weinreich« versteht. Daher haben sich Herausgeber und Autoren entschlossen, die 2. Auflage ganz bewusst zeitgleich mit der 5.Auflage des BGB-Kommentars zum Anwaltstag 2010 auf den Markt zu bringen. Diese Entscheidung bedeutet für die Zukunft, dass wir zusammen mit dem Verlag fest entschlossen sind, jedes Jahr zum Anwaltstag (also in der Regel im Mai) eine zeitgleiche Neuauflage beider paralleler Kommentarwerke vorzulegen.
Das Ziel des ZPO-Kommentars, insbesondere den Bedürfnissen der Praxis voll zu entsprechen, die bekanntlich in besonderem Maße das Verfahrensrecht prägt, bleibt ganz unverändert. Die jährliche Auflagenfolge garantiert hier dem Leser, stets Informationen auf dem neuesten Stand zu erhalten.
Die Herausgeber danken ihrem hoch engagierten Autorenteam für die zeitnahe Überarbeitung des Werkes, dem Verlag danken sie für die zügige und perfekte Herstellung des Werkes.
Für Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind die Autoren stets dankbar – gerne direkt per E-Mail an
zpo@wolterskluwer.de.
Köln, Landau/Pfalz im August 2009
Hanns Prütting
Markus Gehrlein